Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns, dem Verkäufer oder dessen Beauftragten ist gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages. Mit der Entgegennahme des Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
2. Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer / Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich; Zwischenverkauf / -vermietung sind vorbehalten.
Eine gleichzeitige Tätigkeit für den Verkäufer ist uns gestattet, unbeschadet eines Entgeltes von diesem.
3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft. Kommt infolge nicht autorisierter Weitergabe ein Vertrag, gleich welcher Art, zustande, ist uns der Empfänger in Höhe der uns entgangenen Maklerprovision schadenersatzpflichtig.
Gleiches gilt auch für Gesellschaften oder Privatpersonen, mit denen der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist, z. B. Familienangehörige oder Lebenspartner. Kommt dadurch ein Vertragsabschluß über das angebotene Objekt, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zustande, wird eine Weitergabe unterstellt.
4. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer/Verfügungsberechtigten des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande, dies auch zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Maklerprovision in voller Höhe fällig. Dasselbe gilt beim evtl. späteren Erwerb durch Versteigerung bzw. Zwangsversteigerung.
Der Empfänger ist auch provisionspflichtig, wenn aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf vollzogen wird.
5. Ist dem Empfänger das angebotene Objekt als Verkaufsobjekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens nach 3 Tagen mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluß ursächliche Tätigkeit an. Auf Verlangen ist die Vorkenntnis nachzuweisen. Falls dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt über Dritte nochmals angeboten wird, hat er auf die Vorkenntnis durch uns hinzuweisen. Derartige Maklerdienste sind vom Empfänger abzulehnen.
6. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluß ist unsere Firma hinzuzuziehen.
7. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungslegung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe.
8. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
9. Ist der Käufer als Gewerbetreibender tätig, gilt Neubrandenburg als Gerichtsstand vereinbart.